Sonnenschutzcremes

Die Tage werden wieder länger und schon zu Ostern hat die Sonne sich wieder von ihrer ganzen Pracht gezeigt. Es wird also langsam Zeit sich und die Familie mit entsprechender Sonnenschutzcreme einzudecken. Ehrlich gesagt habe ich hier in der Vergangenheit oft auf meine bessere Hälfte vertraut, für die Familie die geeigneten Cremes zu suchen. Doch wer sich einen „Sophisticated Man“ nennen will, sollte sich wenigstens über die wichtigsten Qualitätsfaktoren im Klaren sein.

 1. UV-Strahlung

Neben dem sichtbaren Licht produziert die Sonne auch noch andere unsichtbare Strahlungen, so z.B. Infrarot-, also Wärmestrahlung oder ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung). UV-Strahlung ist energiereich und kann die Hautzellen schädigen. Man unterscheidet die UV-Strahlung je nach Wellenlänge noch zwischen UVA- (315–380 nm), UVB- (280–315 nm) und UVC-Strahlung (100–280 nm).

UVA-Strahlung kann am tiefsten ins Gewebe eindringen und  zwar bis zur Lederhaut. Deshalb dachte man lange Zeit, dass vor allem UVA-Strahlung für Hautkrebs verantwortlich ist. Heute weiß man jedoch, dass UVA-Strahlung zwar vor allem für Melanome verantwortlich ist, während aber UVB-Strahlung die stärkste kanzerogene Wirkung für die Entstehung von Basalzellkarzinomen und Plattenepithelkarzinomen entfalten. Man erkennt also, das Versprechen, dass manche Solarstudios abgeben, nämlich nur mit „harmloser“ UV-Strahlung die Bräune zu fördern, aber nicht die Gefahr für Hautkrebs zu erhöhen, ist einfach falschUVC-Strahlung gelangt übrigens nicht bis zur Erdoberfläche, da sie in der Erdatmosphäre schon absorbiert wird.

Neben der Hautkrebsgefahr hat UV-Strahlung auch noch die Wirkung tief in die Haut einzudringen und die elastischen/kollagenen Fasern zu zerstören. Die Haut verliert ihre Spannkraft und altert vorzeitig.

Da UVA tief in die Haut eindringt, trägt sie nur zu einer sehr kurzfristigen Bräune bei, aber nicht zu der (erwünschten) langfristigen Bräune. Diese wird vor allem durch die UVB-Strahlung vermittelt. Die UVB-Strahlung dringt bis zur Oberhaut und ist auch in erster Linie für den Sonnenbrand verantwortlich. Man erkennt, dass man sich nicht gleichzeitig gut gegen UV-Strahlung schützen und trotzdem braun werden kann. Bräune bedeutet IMMER auch eine Schädigung von Hautzellen. So etwas wie „gesunde Bräune“ gibt es nicht.

2. Vor Sonne schützen

Der beste Schutz vor UV-Strahlung ist daher der Aufenthalt im Schatten oder das Tragen von entsprechender hautbedeckender Kleidung. Doch Vorsicht! Ein normales Baumwoll-T-Shirt hat auch keinen 100% UV-Schutz. So lasse ein leichtes, weißes T-Shirt oder Baumwollhemd noch ein Zehntel der UV-Strahlen durch, erläutern die Deutsche Krebshilfe und Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). Das entspricht einem LSF von gerade mal 10.

Eine Sonnencreme ist also bestenfalls das drittbeste Mittel zum Sonnenschutz, da sie immer noch UV-Strahlung durchlässt. Außerdem verliert die Creme durch Schweiß, Absorption und das Baden ihre Wirksamkeit. Mehrmaliges Eincremen verlängert die Schutzdauer zwar nicht, es ist aber sinnvoll sich etwa alle 2 Stunden erneut einzucremen, um den bestehenden Schutz aufrecht zu erhalten. Ist die empfohlene Zeit abgelaufen, hilft nur eine Sonnenpause, bis die Haut sich wieder erholt hat. Auch wenn auf der Sonnencreme „wasserfest“ steht, sollten Sie diese nach dem Baden oder Abtrocknen nochmal neu auftragen.

3. Der Lichtschutzfaktor (LSF)

Was bedeutet nun aber der Lichtschutzfaktor (LSF)?

Vereinfacht bedeutet es die Licht-Durchlässigkeit im Vergleich zur ungeschützten Haut, bzw. die Verlängerung der Aufenhaltsdauer bis zur Hautschädigung oder dem Sonnenbrand. Wenn man also eine empfindliche Haut hat, die schon nach 5 Minuten praller Sonne eine Rötung aufweist, dann kann man bei einem Produkt mit dem LSF von 10, zehn Mal länger, also bis zu 50 Minuten in der Sonne aushalten.

Definitionsgemäß gibt der Lichtschutzfaktor jedoch lediglich die Schutzwirkung eines Produktes gegen die „erythemwirksame Strahlung“ an. Dies ist überwiegend der UVB-Anteil des Sonnenlichtes. Zum Schutz vor anderen lichtbedingten Hautschäden müssen Sonnenschutzmittel ebenfalls vor UVA-Strahlung schützen. Daher werden bei Sonnenschutzmitteln in Europa seit 2006 Kriterien zur Mindestwirksamkeit gegenüber UVB- und UVA-Strahlung angewendet:

  • Lichtschutzfaktor (LSF): Der Lichtschutzfaktor eines Sonnenschutzmittels soll mindestens 6 betragen
  • UV-A-Schutzfaktor (UV-A-PF): Der UV-A-Schutzfaktor muss mindestens ein Drittel des Lichtschutzfaktors betragen

Ein Sonnenschutzmittel mit einem LSF von 30 soll demzufolge einen UVA-Schutzfaktor (UV-A-PF) von mindestens 10 aufweisen.

Aber Achtung: Diese theoretisch errechneten Zeiten sollte man nie bis zur letzten Sekunde ausnutzen, sondern um etwa ein Drittel verringern. Die Verbraucherzentralen empfehlen bei einem Lichtschutzfaktor von 10 und einer Hautempfindlichkeit ohne Schutz von 10 Minuten also nicht 100 Minuten, sondern maximal etwa 60 Minuten Sonnenbad. Da die UVA-Wirkung dann schon überschritten ist, evtl. noch kürzer oder gleich zu einer Sonnenschutzcreme mit höherem Faktor greifen.

4. Bedenkliche Inhaltsstoffe

Sonnencremes mit organisch-chemischen Filtern können bei empfindlichen Menschen Allergien auslösen, ebenso wie Duft- und Konservierungsstoffe. Einige der zugelassenen UV-Filter stehen außerdem im Verdacht, unser Hormonsystem zu stören.

Einige organisch-chemische Lichtschutzfilter sind wegen möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt in der Diskussion. So wies eine amerikanische Studie bestimmte fettlösliche Lichtschutzfilter bzw. deren Abbauprodukte im Blut sowie im Urin der Anwender nach. Andere Untersuchungen an Zellkulturen oder Tieren weisen darauf hin, dass bestimmte organische Lichtschutzfilter wie 4-Methylbenzylidene camphor, Benzophenone-1, Benzophenone-2, Benzophenone-3, Ethylhexyl Methoxycinnamate oder Homosalate das Hormonsystem stören können. Eine europäische Studie wies organisch chemische UV-Filter in Vogeleiern von Weißstörchen, Rohrweihen und Lachmöwen nach.

Vorsicht ist auch bei alter Sonnencreme mit dem UV-Filter Octocrylen geboten: Dieser UV-Filter kann sich mit der Zeit in Benzophenon umwandeln. Benzophenon kann allergische Hautreaktionen auslösen und über die Haut aufgenommen werden. Es wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als vermutlich krebserzeugend beim Menschen eingestuft und kann vermutlich aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung die Schilddrüse und Fortpflanzungsorgane schädigen. Geringe Mengen an Benzophenon waren auch schon in neuer Sonnencreme mit dem UV-Filter Octocrylen nachweisbar.

Mineralische Filter hingegen sind in dieser Hinsicht weniger bedenklich, haben aber manchmal den Nachteil, dass man etwas weiß aussieht. Sie werden häufig als winzig kleine Nanoteilchen eingesetzt. In diesen Fällen findet man unter Inhaltsstoffe („Ingredients“) einen entsprechenden Hinweis, z.B. Titanium dioxide (nano). Nanoteilchen sollten nicht in fein versprühbaren Sonnenschutzmitteln enthalten sein, weil bei diesen die Gefahr besteht, die winzigen Partikel einzuatmen. Nach bisherigen Erkenntnissen können nanoteilige Lichtschutzfilter über die gesunde Haut nicht aufgenommen werden. Unklar ist jedoch, wie sich die Nanoteilchen auf geschädigter Haut verhalten und inwieweit sie die Umwelt schädigen.

In zertifizierten Naturkosmetikprodukten, z. B. mit dem COSMOS/BDIH oder NATURE-Siegel, sind ausschließlich mineralische Lichtschutzfilter zugelassen. Bei Allergien gegen UV-Filter sind mineralische Lichtschutzfilter die bessere Wahl. Nanoteilchen sind aber auch in Naturkosmetik nicht verboten. Wer sie meiden möchte, muss auf die Inhaltsstoffe schauen. Bei empfindlicher Haut sollte man auch unter den Naturkosmetiksonnencremes nach Produkten ohne Duftstoffe suchen.

Die Urlaubsinseln Hawaii und Palau haben die organisch-chemischen UV-Filter Ethylhexyl Methoxycinnamate (Octinoxate) und Benzophenon-3 verboten, weil vermutet wird, dass diese neben der Klima- und Meereserwärmung zur Schädigung von Korallenriffen beitragen können. Als Alternativen werden Sonnencremes mit mineralischen UV-Filtern, die nicht als Nanoteilchen vorliegen, sowie UV-Schutzbadekleidung empfohlen.

5. Fazit

Wer eine empfindliche Haut hat (heller oder gar rothaariger Hauttyp), der sollte direkte Sonneneinstrahlung insgesamt meiden. Doch auch für alle anderen gilt, dass lange Sonnenbäder in der prallen Sonne nicht gut für die Haut und die Gesundheit sind, selbst wenn man Sonnencremes verwendet. Besser ist hier immer ein Aufenhalt im Schatten oder geeignete Kleidung. Wenn es aber nicht anders geht, dann sollte man auf zertifizierte Naturkosmetikprodukte setzen, die mit mineralischen UV-Filtern (Zinkoxid, Titanoxid) arbeiten, aber hierbei keine Nanoteilchen einsetzen.

  • Als ein Beispiel sei die Sonnencreme von Jungglück erwähnt, die mit rein mineralischen Filtern (Titandioxid und Zinkoxid) auskommt und frei von Duftstoffen, Mikroplastik, Nanopartikeln und Silikonen ist. Einziger Nachteil ist bei dieser Sonnencreme der LSF von „nur“ 30. Insbesondere bei Kindern sollten es schon 50+ sein.
  • Sehr gut hat mir daher auch die SPEICK SUN Sonnencreme LSF 50+ gefallen, die, wie der Name schon verrät, mit einem LSF von 50+ daher kommt (es gibt auch noch eine LSF 30-Variante), BDIH-zertifiziert ist und ebenfalls auf mineralischen UV-Filtern (Zinkoxid) ohne Nanoteilchen beruht. Der hohe LSF macht sie für Kinder, aber auch für Wanderer und Bergfreunde interessant.